10 F 323/07•Amtsgericht Menden, 2009-04-30, 10 F 323/07
Amtsgericht Menden, 2009-04-30, 10 F 323/07
10 F 323/07Gericht erster Instanz30.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 10 F 323/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-30
Aktenzeichen: 10 F 323/07
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2009:0430.10F323.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin laufenden Trennungsunterhalt in Höhe von 400,00 € ab dem 01.11.2007 jeweils zum 03. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 4.800,- € der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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