4 C 44/07•Amtsgericht Menden, 2008-02-06, 4 C 44/07
Amtsgericht Menden, 2008-02-06, 4 C 44/07
4 C 44/07Gericht erster Instanz06.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 44/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-06
Aktenzeichen: 4 C 44/07
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2008:0206.4C44.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilabteilung
Normen: § 249 BGB
Tenor
hat das Amtsgericht Menden (Sauerland)
durch
ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495 a ZPO
am 14.01.2008
für R e c h t erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 269,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.12.2006 sowie anteilige vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 21,66 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 5 %, die Beklagten 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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