Amtsgericht Menden, 2007-03-14, 4 C 407/06

4 C 407/06Gericht erster Instanz14.03.2007

Regest

Die Entziehung der vertraglich eingeräumten Mitbenutzung eines Fahrradkellers rechtfertigt eine Mietminderung von 2,5 %.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 4 C 407/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-14

Aktenzeichen: 4 C 407/06

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2007:0314.4C407.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilabeilung

Normen: § 535 BGB und § 536 BGB

Leitsätze

Die Entziehung der vertraglich eingeräumten Mitbenutzung eines Fahrradkellers rechtfertigt eine Mietminderung von 2,5 %.

Tenor

hat das Amtsgericht Menden ( Sauerland)

im schriftlichen Verfahren gem. § 495 a ZPO

am 07.03.2007

durch den Richter am Amtsgericht für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 148,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.11.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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