4 C 407/06•Amtsgericht Menden, 2007-03-14, 4 C 407/06
Amtsgericht Menden, 2007-03-14, 4 C 407/06
4 C 407/06Gericht erster Instanz14.03.2007
Regest
Die Entziehung der vertraglich eingeräumten Mitbenutzung eines Fahrradkellers rechtfertigt eine Mietminderung von 2,5 %.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 407/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-14
Aktenzeichen: 4 C 407/06
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2007:0314.4C407.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilabeilung
Normen: § 535 BGB und § 536 BGB
Leitsätze
Die Entziehung der vertraglich eingeräumten Mitbenutzung eines Fahrradkellers rechtfertigt eine Mietminderung von 2,5 %.
Tenor
hat das Amtsgericht Menden ( Sauerland)
im schriftlichen Verfahren gem. § 495 a ZPO
am 07.03.2007
durch den Richter am Amtsgericht für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 148,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.11.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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