Amtsgericht Menden, 2006-04-05, 4 C 103/05

4 C 103/05Gericht erster Instanz05.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 4 C 103/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-05

Aktenzeichen: 4 C 103/05

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2006:0405.4C103.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4

Normen: § 280 I BGB

Tenor

hat das Amtsgericht Menden (Sauerland)

im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO

am 05.04.2006

durch den Richter am Amtsgericht

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 192,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2004 sowie vorgericht-liche anteilige Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 26,39 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 80 %, der Beklagte 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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