Amtsgericht Menden, 2006-02-28, 4 C 115/05

4 C 115/05Gericht erster Instanz28.02.2006

Regest

Bei der fiktiven Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis muss sich der Geschädigte auf die günstigste von mehreren örtlichen Marken-Vertrags-Werkstätten verweisen lassen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 4 C 115/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-28

Aktenzeichen: 4 C 115/05

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2006:0228.4C115.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilabteilung

Normen: §§ 249, 254 BGB

Leitsätze

Bei der fiktiven Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis muss sich der Geschädigte auf die günstigste von mehreren örtlichen Marken-Vertrags-Werkstätten verweisen lassen.

Tenor

hat das Amtsgericht Menden (Sauerland)

im schriftlichen Verfahren gemäß § 495 a ZPO

am 28.02.2006

durch den Richter am Amtsgericht Sauer

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.03.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 59 %, die Beklagte 41 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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