4 C 115/05•Amtsgericht Menden, 2006-02-28, 4 C 115/05
Amtsgericht Menden, 2006-02-28, 4 C 115/05
4 C 115/05Gericht erster Instanz28.02.2006
Regest
Bei der fiktiven Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis muss sich der Geschädigte auf die günstigste von mehreren örtlichen Marken-Vertrags-Werkstätten verweisen lassen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 115/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-28
Aktenzeichen: 4 C 115/05
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2006:0228.4C115.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilabteilung
Normen: §§ 249, 254 BGB
Leitsätze
Bei der fiktiven Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis muss sich der Geschädigte auf die günstigste von mehreren örtlichen Marken-Vertrags-Werkstätten verweisen lassen.
Tenor
hat das Amtsgericht Menden (Sauerland)
im schriftlichen Verfahren gemäß § 495 a ZPO
am 28.02.2006
durch den Richter am Amtsgericht Sauer
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.03.2005 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 59 %, die Beklagte 41 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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