4 C 337/05•Amtsgericht Menden, 2005-12-27, 4 C 337/05
Amtsgericht Menden, 2005-12-27, 4 C 337/05
4 C 337/05Gericht erster Instanz27.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 337/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-27
Aktenzeichen: 4 C 337/05
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2005:1227.4C337.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilabteilung
Normen: Eingeschränkter Gewährleistungsausschluss bei eBay-Kauf, BGB §§ 434 I, 444. Vereinbart der private Verkäufer bei einem eBay-Kauf mit dem Käufer einen Gewährleistungsausschluss, so erstreckt sich dieser im Zweifel nicht auf die Farbabweisung des Geräts, wenn dies auch in der gewünschten Farbe angeboten wird.
Tenor
hat das Amtsgericht Menden
ohne mündliche Verhandlung gem. § 495 a ZPO
am 27. Dezember 2005
durch den Richter am Amtsgericht
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 379,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.05.2005 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücknahme des Autoradios/Navigationsgerätes Blaupunkt Travel Pilot DX-R70, Artikelnummer #####/####.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des vorbezeichneten Ge-rätes seit dem 11.05.2005 in Annahmeverzug befindet.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 429,50 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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