4 C 53/05•Amtsgericht Menden, 2005-07-20, 4 C 53/05
Amtsgericht Menden, 2005-07-20, 4 C 53/05
4 C 53/05Gericht erster Instanz20.07.2005
Regest
Kein Schadensersatz für verfallene Flugtickets, wenn der Passagier bei der Fahrt mit einem Mietwagen zum Flughafen durch einen Verkehrsunfall aufgehalten wird und - mangels eingeplantem Zeitpolster - zu spät eintrifft, so dass er sein Flugzeug nicht mehr bekommt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 53/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-20
Aktenzeichen: 4 C 53/05
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2005:0720.4C53.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Abteilung des Amtsgerichts
Normen: § 823 BGB, § 7 StVG
Leitsätze
Kein Schadensersatz für verfallene Flugtickets, wenn der Passagier bei der Fahrt mit einem Mietwagen zum Flughafen durch einen Verkehrsunfall aufgehalten wird und - mangels eingeplantem Zeitpolster - zu spät eintrifft, so dass er sein Flugzeug nicht mehr bekommt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1) 46 % und der Kläger zu 2) 54 %; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugunsten der Klägerin zu 1) gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen.
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