3 C 531/04•Amtsgericht Menden, 2005-02-24, 3 C 531/04
Amtsgericht Menden, 2005-02-24, 3 C 531/04
3 C 531/04Gericht erster Instanz24.02.2005
Regest
Keine Anscheinsvollmacht bei der Entgegennahme eines R-Gesprächs.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 3 C 531/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-24
Aktenzeichen: 3 C 531/04
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2005:0224.3C531.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Abteilung des Amtsgerichts
Leitsätze
Keine Anscheinsvollmacht bei der Entgegennahme eines R-Gesprächs.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs.1 ZPO abgesehen
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