4 C 229/03•Amtsgericht Menden, 2004-03-10, 4 C 229/03
Amtsgericht Menden, 2004-03-10, 4 C 229/03
4 C 229/03Gericht erster Instanz10.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 229/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-10
Aktenzeichen: 4 C 229/03
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2004:0310.4C229.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Normen: §§ 823, 828 III, 253 II BGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2004 zu zahlen.
Hinsichtlich der Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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