Amtsgericht Menden, 2004-03-10, 4 C 229/03

4 C 229/03Gericht erster Instanz10.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 4 C 229/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-10

Aktenzeichen: 4 C 229/03

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2004:0310.4C229.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4

Normen: §§ 823, 828 III, 253 II BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2004 zu zahlen.

Hinsichtlich der Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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