4 C 183/03•Amtsgericht Menden, 2003-11-10, 4 C 183/03
Amtsgericht Menden, 2003-11-10, 4 C 183/03
4 C 183/03Gericht erster Instanz10.11.2003
Regest
Der Bieter (Käufer) kann bei einer Internet-Auktion sein (höchstes) Gebot grundsätzlich auch vor Ende der Laufzeit nicht zurückzunehmen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 4 C 183/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-10
Aktenzeichen: 4 C 183/03
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2003:1110.4C183.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Normen: §§ 145 ff, 156, 312 d IV Ziff. 5, 433 II BGB
Leitsätze
Der Bieter (Käufer) kann bei einer Internet-Auktion sein (höchstes) Gebot grundsätzlich auch vor Ende der Laufzeit nicht zurückzunehmen.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 499,85 EUR nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2003 zu zah
len, Zug um Zug gegen Übergabe der vier im März 2003 von der Klägerin im
Internet-Auktionshaus ebay angebotenen, streitgegenständlichen Felgen
(passend für PKW´s der Marken VW, Toyota, Nissan und Honda).
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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