Amtsgericht Menden, 2003-11-10, 4 C 183/03

4 C 183/03Gericht erster Instanz10.11.2003

Regest

Der Bieter (Käufer) kann bei einer Internet-Auktion sein (höchstes) Gebot grundsätzlich auch vor Ende der Laufzeit nicht zurückzunehmen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 4 C 183/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-10

Aktenzeichen: 4 C 183/03

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2003:1110.4C183.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4

Normen: §§ 145 ff, 156, 312 d IV Ziff. 5, 433 II BGB

Leitsätze

Der Bieter (Käufer) kann bei einer Internet-Auktion sein (höchstes) Gebot grundsätzlich auch vor Ende der Laufzeit nicht zurückzunehmen.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 499,85 EUR nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2003 zu zah

len, Zug um Zug gegen Übergabe der vier im März 2003 von der Klägerin im

Internet-Auktionshaus ebay angebotenen, streitgegenständlichen Felgen

(passend für PKW´s der Marken VW, Toyota, Nissan und Honda).

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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