Amtsgericht Meinerzhagen, 2019-01-30, 4 C 174/18

4 C 174/18Gericht erster Instanz30.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Meinerzhagen — 4 C 174/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-30

Aktenzeichen: 4 C 174/18

ECLI: ECLI:DE:AGMK1:2019:0130.4C174.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es wird der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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