4 C 390/09•Amtsgericht Meinerzhagen, 2011-08-17, 4 C 390/09
Amtsgericht Meinerzhagen, 2011-08-17, 4 C 390/09
4 C 390/09Gericht erster Instanz17.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Meinerzhagen — 4 C 390/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-17
Aktenzeichen: 4 C 390/09
ECLI: ECLI:DE:AGMK1:2011:0817.4C390.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4 C des Amtsgerichts
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die
Zwangsvollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden,
wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe
von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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