7 F 313/10•Amtsgericht Rahden, 2011-04-07, 7 F 313/10
Amtsgericht Rahden, 2011-04-07, 7 F 313/10
7 F 313/10Gericht erster Instanz07.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rahden — 7 F 313/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: 7 F 313/10
ECLI: ECLI:DE:AGMI3:2011:0407.7F313.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 1602 a BGB; § 1601 BGB; § 1603 BGB
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen der Kindesmutter ab dem 01.01.2011 monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhaltes abzüglich des hälftigen Kindergeldes monatlich im Voraus bis zum ersten eines jeden Monats zu zahlen.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu Händen der Kindesmutter rückständigen Unterhalt für den Zeitraum vom 01.06. bis 31.12.2010 in Höhe von 644,-- € zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
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