Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2025-08-22, 24 C 70/25

24 C 70/25Gericht erster Instanz22.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bad Oeynhausen — 24 C 70/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-08-22

Aktenzeichen: 24 C 70/25

ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2025:0822.24C70.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgerihht

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von weiteren Mietwagenkosten in Höhe von 524,41 € freizustellen durch Zahlung an die Firma

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige

Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  1. Die Berufung wird zugelassen.

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