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16 AR 212/25•Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2025-04-10, 16 AR 212/25
16 AR 212/25Gericht erster Instanz10.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-10
Aktenzeichen: 16 AR 212/25
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2025:0410.16AR212.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Der Anmeldung vom 29.11.2024 / 24.02.2025 sowie den Ergänzungen vom 12.02.2025 und 12.03.2025 - des Notars A. in Z. - kann noch nicht entsprochen werden.
Der Eintragung steht folgendes Hindernis entgegen:
Der Name der Gesellschaft ist in der gewählten Fassung nicht eintragungsfähig.
Zur Erledigung dieser Verfügung wird eine Frist von 1 Monat gesetzt.
Nach unerledigtem Fristablauf wird der Antrag zurückgewiesen.
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