Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2020-08-20, 85 Ds-701 Js 325/18-224/18

85 Ds-701 Js 325/18-224/18Gericht erster Instanz20.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bad Oeynhausen — 85 Ds-701 Js 325/18-224/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-20

Aktenzeichen: 85 Ds-701 Js 325/18-224/18

ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2020:0820.85DS701JS325.18.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

    1. Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von

6 Monaten

verurteilt.

    1. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
    1. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Dem Angeklagten werden die notwendigen Auslagen der Nebenkläger auferlegt.

Angewendete Vorschriften: §§ 222, 56 Abs. 1 StGB

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