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24 C 868/19•Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2020-06-26, 24 C 868/19
24 C 868/19Gericht erster Instanz26.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-26
Aktenzeichen: 24 C 868/19
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2020:0626.24C868.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.547,95 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.056,48 € seit dem 12.10.2019 und aus 491,47 € seit dem 09.03.2020.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 169,50 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2019 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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