Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2005-03-08, 11 C 512/04

11 C 512/04Gericht erster Instanz08.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bad Oeynhausen — 11 C 512/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-08

Aktenzeichen: 11 C 512/04

ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2005:0308.11C512.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 11 C

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 910,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sei dem 30.11.2004 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.500,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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