11 C 512/04•Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2005-03-08, 11 C 512/04
Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2005-03-08, 11 C 512/04
11 C 512/04Gericht erster Instanz08.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bad Oeynhausen — 11 C 512/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-08
Aktenzeichen: 11 C 512/04
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2005:0308.11C512.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 11 C
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 910,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sei dem 30.11.2004 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.500,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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