Amtsgericht Bad Oeynhausen, 1993-08-26, 11 C 314/93

11 C 314/93Gericht erster Instanz26.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bad Oeynhausen — 11 C 314/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-08-26

Aktenzeichen: 11 C 314/93

ECLI: ECLI:DE:AGMI2:1993:0826.11C314.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,--DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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