Amtsgericht Minden, 2021-11-09, 25 Ls-901 Js 61/20-136/20

25 Ls-901 Js 61/20-136/20Gericht erster Instanz09.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 25 Ls-901 Js 61/20-136/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-09

Aktenzeichen: 25 Ls-901 Js 61/20-136/20

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2021:1109.25LS901JS61.20.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges in 9 Fällen, davon in einem Fall gemeinschaftlich handelnd, unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Sulingen vom 07.05.2019 (Az. 4 Ds 335 Js 8779/19) verhängten Strafen und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten

verurteilt.

Zudem wird er wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer

Freiheitsstrafe von 6 Monaten

verurteilt.

Die im Urteil des Amtsgerichts Sulingen vom 07.05.2019 (Az. 4 Ds 335 Js 8779/19) verhängten Nebenfolgen bleiben aufrechterhalten.

Ein Betrag i.H.v. 128.300 EUR wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 246 Abs. 1 und 2, 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1, 53, 73c StGB.

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