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25 Ls-901 Js 61/20-136/20•Amtsgericht Minden, 2021-11-09, 25 Ls-901 Js 61/20-136/20
25 Ls-901 Js 61/20-136/20Gericht erster Instanz09.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-09
Aktenzeichen: 25 Ls-901 Js 61/20-136/20
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2021:1109.25LS901JS61.20.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Der Angeklagte wird wegen Betruges in 9 Fällen, davon in einem Fall gemeinschaftlich handelnd, unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Sulingen vom 07.05.2019 (Az. 4 Ds 335 Js 8779/19) verhängten Strafen und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten
verurteilt.
Zudem wird er wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Monaten
verurteilt.
Die im Urteil des Amtsgerichts Sulingen vom 07.05.2019 (Az. 4 Ds 335 Js 8779/19) verhängten Nebenfolgen bleiben aufrechterhalten.
Ein Betrag i.H.v. 128.300 EUR wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 246 Abs. 1 und 2, 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1, 53, 73c StGB.
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