33 F 172/17•Amtsgericht Minden, 2018-03-22, 33 F 172/17
Amtsgericht Minden, 2018-03-22, 33 F 172/17
33 F 172/17Gericht erster Instanz22.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Minden — 33 F 172/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-22
Aktenzeichen: 33 F 172/17
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2018:0322.33F172.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
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Der Antrag des Jugendamtes Kreis N-M vom 05.10.2017 auf Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis und der Bestellung eines Vormundes gemäß § 1773 BGB für L. L. wird zurückgewiesen.
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Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
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