Amtsgericht Minden, 2018-03-22, 33 F 172/17

33 F 172/17Gericht erster Instanz22.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 33 F 172/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-22

Aktenzeichen: 33 F 172/17

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2018:0322.33F172.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

  1. Der Antrag des Jugendamtes Kreis N-M vom 05.10.2017 auf Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis und der Bestellung eines Vormundes gemäß § 1773 BGB für L. L. wird zurückgewiesen.

  2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

  3. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

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