Amtsgericht Minden, 2018-03-02, 28 C 389/16

28 C 389/16Gericht erster Instanz02.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 28 C 389/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-02

Aktenzeichen: 28 C 389/16

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2018:0302.28C389.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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