28 C 389/16•Amtsgericht Minden, 2018-03-02, 28 C 389/16
Amtsgericht Minden, 2018-03-02, 28 C 389/16
28 C 389/16Gericht erster Instanz02.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Minden — 28 C 389/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-02
Aktenzeichen: 28 C 389/16
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2018:0302.28C389.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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