21 C 160/12•Amtsgericht Minden, 2014-01-31, 21 C 160/12
Amtsgericht Minden, 2014-01-31, 21 C 160/12
21 C 160/12Gericht erster Instanz31.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Minden — 21 C 160/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-31
Aktenzeichen: 21 C 160/12
ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2014:0131.21C160.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Minden vom 04.07.2012 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 2.500 Euro fortgesetzt werden.
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