Amtsgericht Minden, 2011-07-22, 21 C 96/08

21 C 96/08Gericht erster Instanz22.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 21 C 96/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-22

Aktenzeichen: 21 C 96/08

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2011:0722.21C96.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 2.900,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2005 sowie Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 142,85 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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