Amtsgericht Minden, 2008-04-22, 10 F 1377/04

10 F 1377/04Gericht erster Instanz22.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Minden — 10 F 1377/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-22

Aktenzeichen: 10 F 1377/04

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2008:0422.10F1377.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die am 00.00.1990 vor dem Standesamt in Porta Westfalica unter der Heiratsregisternr. 0 geschlossene Ehe der Parteien wird auf Antrag der Par-teien geschieden.

Vom Versicherungskonto Nr. ... des Antragstellers bei der DRV Bund werden auf das Versicherungskonto Nr. ... der Antragsgegnerin bei der DRV Westfalen Rentenanwartschaften von monatlich 211,09 Euro –bezogen auf den 30.11.2004 übertragen.

Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurech-nen.

Der Antragsteller wird verurteilt, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragsgegnerin monatlich bis zum 03. eines Monats nachehelichen Unterhalt in Höhe von 566,42 Euro Elementarunterhalt, sowie 140,60 Euro Altersvorsorgeunterhalt, mithin gerundet insgesamt 708,00 Euro zu zahlen. Die weitergehende Klage auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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