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12 C 624/23•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2023-12-07, 12 C 624/23
12 C 624/23Gericht erster Instanz07.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 12 C 624/23
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2023:1207.12C624.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen sich gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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