Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2022-08-24, 13 C 135/22

13 C 135/22Gericht erster Instanz24.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 13 C 135/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-24

Aktenzeichen: 13 C 135/22

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2022:0824.13C135.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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