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2 M1542/21•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2021-10-11, 2 M1542/21
2 M1542/21Gericht erster Instanz11.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-11
Aktenzeichen: 2 M1542/21
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2021:1011.2M1542.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Auf die Erinnerung des Gläubigers vom 19.05.2021 wird die Obergerichtsvollzieherin XY angewiesen, die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsauftrag vom 13.01.2021 Modul H in Form der Verhaftung des Schuldners durch Vollzug des Haftbefehls vom 01.04.2021 fortzusetzen und nicht mit der Begründung zu verweigern, es bedürfe der Erteilung eines weiteren Auftrages.
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