Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2021-09-28, 4 VI 916/21

4 VI 916/21Gericht erster Instanz28.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 4 VI 916/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-28

Aktenzeichen: 4 VI 916/21

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2021:0928.4VI916.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers L2 erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

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