projekte
4 VI 916/21•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2021-09-28, 4 VI 916/21
4 VI 916/21Gericht erster Instanz28.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-28
Aktenzeichen: 4 VI 916/21
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2021:0928.4VI916.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers L2 erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.