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19 C 1513/20•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2021-06-07, 19 C 1513/20
19 C 1513/20Gericht erster Instanz07.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-07
Aktenzeichen: 19 C 1513/20
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2021:0607.19C1513.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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