Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2021-06-07, 19 C 1513/20

19 C 1513/20Gericht erster Instanz07.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 19 C 1513/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-07

Aktenzeichen: 19 C 1513/20

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2021:0607.19C1513.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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