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19 C 185/20•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2020-06-22, 19 C 185/20
19 C 185/20Gericht erster Instanz22.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-22
Aktenzeichen: 19 C 185/20
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2020:0622.19C185.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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