13 C 167/16•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2017-01-11, 13 C 167/16
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2017-01-11, 13 C 167/16
13 C 167/16Gericht erster Instanz11.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 13 C 167/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-11
Aktenzeichen: 13 C 167/16
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2017:0111.13C167.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den kieferorthopädischen Behandlungsplan des Kieferorthopäden Dr. O vom 22.10.2015 über 4.496,61 € im tariflichen Umfang zu erstatten, sofern sämtliche Leistungsvoraussetzungen gegeben sein werden.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 492,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.02.2016 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.