23 C 10/15•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2016-11-17, 23 C 10/15
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2016-11-17, 23 C 10/15
23 C 10/15Gericht erster Instanz17.11.2016
Regest
Bei einem Serienunfall ist zunächst festzustellen, dass der der Klage zugrunde gelegte Wiederbeschaffungswert nach dem eigenen Auffahren noch gegeben war.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 10/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-17
Aktenzeichen: 23 C 10/15
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2016:1117.23C10.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: § 17 StVG; § 4 Abs. 1 StVO
Leitsätze
Bei einem Serienunfall ist zunächst festzustellen, dass der der Klage zugrunde gelegte Wiederbeschaffungswert nach dem eigenen Auffahren noch gegeben war.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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