23 C 1428/12•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2013-08-01, 23 C 1428/12
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2013-08-01, 23 C 1428/12
23 C 1428/12Gericht erster Instanz01.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 1428/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-01
Aktenzeichen: 23 C 1428/12
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2013:0801.23C1428.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.145,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.3.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 € vorläufig vollstreckbar.
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