10 C 325/13•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2013-07-09, 10 C 325/13
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2013-07-09, 10 C 325/13
10 C 325/13Gericht erster Instanz09.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 10 C 325/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-09
Aktenzeichen: 10 C 325/13
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2013:0709.10C325.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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