27 C 2362/11•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-04-26, 27 C 2362/11
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-04-26, 27 C 2362/11
27 C 2362/11Gericht erster Instanz26.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 27 C 2362/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-26
Aktenzeichen: 27 C 2362/11
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2012:0426.27C2362.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.019,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2011 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,24 EUR zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10 zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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