10 C 1772/10•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-04-03, 10 C 1772/10
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2012-04-03, 10 C 1772/10
10 C 1772/10Gericht erster Instanz03.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 10 C 1772/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-03
Aktenzeichen: 10 C 1772/10
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2012:0403.10C1772.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger 3.252,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.08.2010 zu zahlen;
an den Gutachter I, Gstraße 13, 40235 Düsseldorf, 659,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.08.2010 zu zahlen;
den Kläger von den vorgerichtlichen Anwaltskosten gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten in Höhe von 402,82 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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