Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2011-12-22, 23 C 1522/11

23 C 1522/11Gericht erster Instanz22.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 1522/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: 23 C 1522/11

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2011:1222.23C1522.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 9.200,00 € festgesetzt.

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