10 C 2124/07•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2008-03-27, 10 C 2124/07
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2008-03-27, 10 C 2124/07
10 C 2124/07Gericht erster Instanz27.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 10 C 2124/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-27
Aktenzeichen: 10 C 2124/07
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2008:0327.10C2124.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.202,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1.1.2007 zu zahlen, Zug um Zuggegen Abtretung der Ansprüche des Klägers im Insolvenzverfahren gegen XXXfestgestellt in Höhe von 1.202,63 €.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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