11 C 581/07•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2008-03-04, 11 C 581/07
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2008-03-04, 11 C 581/07
11 C 581/07Gericht erster Instanz04.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 11 C 581/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-04
Aktenzeichen: 11 C 581/07
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2008:0304.11C581.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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