20 F 122/02•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2007-11-15, 20 F 122/02
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2007-11-15, 20 F 122/02
20 F 122/02Gericht erster Instanz15.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 20 F 122/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-15
Aktenzeichen: 20 F 122/02
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2007:1115.20F122.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspflegerin
Tenor
wird der Antrag vom 13.12.2006 (Eingang: 11.01.2007) auf Auszahlung der Prozesskostenhilfevergütung zurückgewiesen. Der Anspruch auf Auszahlung der Vergütung ist zwischenzeitlich gem. §§ 196 Abs. 1 Nr. 15, 198, 201 BGB verjährt. Es ist nicht erkennbar, dass der Ablauf der Verjährungsfrist unterbrochen wurde.
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