10 C 2786/04•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2007-05-31, 10 C 2786/04
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2007-05-31, 10 C 2786/04
10 C 2786/04Gericht erster Instanz31.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 10 C 2786/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-31
Aktenzeichen: 10 C 2786/04
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2007:0531.10C2786.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7.5.2004 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 5/9 und der Beklagte 4/9.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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