23 C 2687/05•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2006-06-01, 23 C 2687/05
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2006-06-01, 23 C 2687/05
23 C 2687/05Gericht erster Instanz01.06.2006
Regest
Schenkkreiseinsätze können nicht zurückgefordert werden, entgegen BGH NJW 2006, 45
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 2687/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-01
Aktenzeichen: 23 C 2687/05
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2006:0601.23C2687.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: § 817 Satz 2 BGB
Leitsätze
Schenkkreiseinsätze können nicht zurückgefordert werden, entgegen BGH NJW 2006, 45
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.