23 C 2434/05•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2006-03-02, 23 C 2434/05
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2006-03-02, 23 C 2434/05
23 C 2434/05Gericht erster Instanz02.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 2434/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-02
Aktenzeichen: 23 C 2434/05
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2006:0302.23C2434.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 1.300,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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