Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2006-03-02, 23 C 2434/05

23 C 2434/05Gericht erster Instanz02.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 2434/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-02

Aktenzeichen: 23 C 2434/05

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2006:0302.23C2434.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 1.300,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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