Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2005-06-02, 27 C 1253/03

27 C 1253/03Gericht erster Instanz02.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 27 C 1253/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-02

Aktenzeichen: 27 C 1253/03

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2005:0602.27C1253.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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