27 C 1253/03•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2005-06-02, 27 C 1253/03
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2005-06-02, 27 C 1253/03
27 C 1253/03Gericht erster Instanz02.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 27 C 1253/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-02
Aktenzeichen: 27 C 1253/03
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2005:0602.27C1253.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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