11C309/94•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 1994-11-15, 11C309/94
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 1994-11-15, 11C309/94
11C309/94Gericht erster Instanz15.11.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 11C309/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-11-15
Aktenzeichen: 11C309/94
ECLI: ECLI:DE:AGMH:1994:1115.11C309.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 750,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.02.1994 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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