Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2024-02-23, 20 C 66/21

20 C 66/21Gericht erster Instanz23.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 20 C 66/21 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-23

Aktenzeichen: 20 C 66/21

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2024:0223.20C66.21.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.452,99 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.