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20 C 232/20•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2022-11-18, 20 C 232/20
20 C 232/20Gericht erster Instanz18.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 20 C 232/20
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:1118.20C232.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt vom 09.02.2021 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Bezüglich der Kostenberechnung werden der Beklagten keine Versäumniskosten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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