Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2022-11-18, 20 C 232/20

20 C 232/20Gericht erster Instanz18.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 20 C 232/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-18

Aktenzeichen: 20 C 232/20

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:1118.20C232.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt vom 09.02.2021 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Bezüglich der Kostenberechnung werden der Beklagten keine Versäumniskosten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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