Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2022-10-20, 23 C 23/18

23 C 23/18Gericht erster Instanz20.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 23 C 23/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-20

Aktenzeichen: 23 C 23/18

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:1020.23C23.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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