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15 C 213/21•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2022-09-28, 15 C 213/21
15 C 213/21Gericht erster Instanz28.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-28
Aktenzeichen: 15 C 213/21
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:0928.15C213.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Beschlüsse der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 26.10.2021
werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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